BFH - Beschluss vom 16.04.2007
I B 115/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2; LöschG § 2; FGG § 141a;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1674
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 10.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8380/03

NZB: GmbH, Löschung im HR

BFH, Beschluss vom 16.04.2007 - Aktenzeichen I B 115/06

DRsp Nr. 2007/13870

NZB: GmbH, Löschung im HR

Der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass die Klin. zwischenzeitlich im HR gelöscht worden ist, wenn sie weiterhin durch ihren vor der Löschung beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2; LöschG § 2; FGG § 141a;

Gründe:

I. Streitpunkte sind die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend gemachte Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden und die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.