BFH - Beschluss vom 06.03.2007
IV B 118/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 6b ; FGO § 115 Abs. 2 ; HGB § 266 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1128
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 18 K 1345/02

NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

BFH, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen IV B 118/05

DRsp Nr. 2007/6771

NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

1. Ist ein gewerblicher Grundstückshandel begründet, sind von vornherein zur Veräußerung bestimmter Objekte auch dann notwendiges BV, wenn sie zwischenzeitlich mehrere Jahre lang vermietet werden.2. Was bei natürlichen PersG bürgerlichen Rechts für die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen gilt, muss bei Unternehmen, die bereits wegen ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, für die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen gelten.3. Die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke einer gewerblich tätigen PersG gehören daher auch dann zum Umlaufvermögen, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung die bei Erwerb bestehenden Mietverhältnisse fortgeführt werden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 6b ; FGO § 115 Abs. 2 ; HGB § 266 Abs. 2 ;

Gründe: