BFH - Beschluß vom 04.08.1999
VIII B 51/98
Normen:
FGO §§ 76, 115 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 204

NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

BFH, Beschluß vom 04.08.1999 - Aktenzeichen VIII B 51/98

DRsp Nr. 2000/686

NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

Zu den Anforderungen an die Begründung einer NZB, die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Verfahrensmängel gestützt wird.

Normenkette:

FGO §§ 76, 115 ;

Gründe:

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.

Im Jahr 1956 hatten die Besatzungsmächte ein unbebautes Grundstück der Kläger requiriert. Für die Grundstücksübertragung erhielten die Kläger einen Ausgleichsbetrag von ... DM, den sie verzinslich anlegten.