Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.
Im Jahr 1956 hatten die Besatzungsmächte ein unbebautes Grundstück der Kläger requiriert. Für die Grundstücksübertragung erhielten die Kläger einen Ausgleichsbetrag von ... DM, den sie verzinslich anlegten.
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