NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG
BFH, Beschluss vom 30.10.2002 - Aktenzeichen IX B 129/02
DRsp Nr. 2003/1374
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG
Wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf einen Verstoß gegen das GG gestützt (hier: Art. 6GG) müssen neben einer an den Vorgaben des GG und der dazu ergangenen Rspr. des BVerfG orientierten rechtlichen Auseinandersetzung Ausführungen dazu gemacht werden, dass der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines - bei Steuervergünstigungen wie der EigZul ihm zustehenden weiten - Gestaltungsspielraums nicht eingehalten hat.
Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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