I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Rechtsnachfolgerin der am 16. Februar 1995 verstorbenen K.
Den K betreffenden Einkommensteuerbescheid 1994 vom 14. August 1995 adressierte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin als Vertreter der namentlich nicht benannten Erben.
Im Januar 1996 beantragten die Klägerin und der weitere Rechtsnachfolger der K, den Einkommensteuerbescheid 1994 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zu ändern und Aufwendungen für Pflegekräfte der K als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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