I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt ein Unternehmen, das die wirtschaftliche und technische Beratung, Planung, Verwertung und Verwaltung von Grundbesitz und sonstigen Vermögenswerten zum Gegenstand hat. Gesellschafter der Klägerin war in den Streitjahren zu 100 % A, der auch ihr Geschäftsführer war. Als solcher erhielt er kein Festgehalt, sondern die Bezahlung erfolgte nach Zeitaufwand. Derzeit befindet sich die Klägerin in Liquidation.
Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde u.a. folgendes festgestellt:
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