BFH - Beschluß vom 27.04.1999
III B 26/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1477

NZB; kumulative Urteilsbegründung

BFH, Beschluß vom 27.04.1999 - Aktenzeichen III B 26/98

DRsp Nr. 1999/8484

NZB; kumulative Urteilsbegründung

1. Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere selbständige tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn für jeden der Gründe ein Zulassungsgrund gegeben ist. 2. Wird mit einer NZB lediglich hinsichtlich eines mehrerer tragender Gründe ein Zulassungsgrund vorgebracht, ist die NZB unbegründet.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist nicht begründet.