BFH - Beschluß vom 28.10.1999
III B 83/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 469

NZB; mehrfache Begründung des erstinstanzlichen Urteils

BFH, Beschluß vom 28.10.1999 - Aktenzeichen III B 83/98

DRsp Nr. 2000/793

NZB; mehrfache Begründung des erstinstanzlichen Urteils

Hat das FG seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige und jeweils für sich tragende Gründe gestützt, ist eine NZB nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer für jeden der Gründe einen Zulassungsgrund schlüssig darlegt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie war deshalb zu verwerfen.