BFH, Beschluß vom 31.05.2001 - Aktenzeichen V B 18/00; V B 19/00; V B 20/00; V B 21/01
DRsp Nr. 2002/6529
NZB, Rücknahme
1. Die Rücknahme einer NZB ist nur dann wirksam, wenn sie eindeutig und ohne eine Bedingung erklärt wird.2. Wird die Rücknahme einer NZB nur "vorerst" erklärt, so ist die Rücknahme unwirksam.