I. Die ledige Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte im Streitjahr 1998 als beamtete Referendarin für das Lehramt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im März 1999 brachte sie eine Tochter zur Welt. Am 21. August 2000 begab sie sich in ärztliche Behandlung. Die behandelnde Ärztin diagnostizierte nach Untersuchung und Erstellung eines großen Blutbildes sowie ergänzender Blutparameter der verschiedenen Organsysteme bei der Klägerin:
"Verdacht auf Schwermetallbelastung bei Zustand nach Amalgamsanierung; Verdacht auf allergische Reaktion auf Zahnmaterialien; Erschöpfungssyndrom; Lumbalgie; Beckenbodenschwäche nach Geburt; Mineralmangelsyndrom; Selenmangel; Quecksilberbelastung".
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