FG Münster, vom 03.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4836/00
NZB: Selbstständigkeit oder Unselbständigkeit von Rundfunkermittlern
BFH, Beschluss vom 09.01.2004 - Aktenzeichen V B 140/03
DRsp Nr. 2004/2808
NZB: Selbstständigkeit oder Unselbständigkeit von Rundfunkermittlern
Ob Rundfunkermittler selbstständig oder unselbstständig tätig sind, ist keine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, da die Grundsätze, nachdem diese Frage zu entscheiden ist, höchstrichterlich geklärt sind. Der sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Einordnung einer Tätigkeit kann zwar indizielle Bedeutung für ihre steuerrechtliche Beurteilung als selbstständig oder unselbstständig zukommen; eine Bindung besteht jedoch nicht (Anschluss an Senats-Urt. v. 2.12.1998 - X R 83/96, BStBl II 1999, 534 und v. 9.10.2002 - V R 73/01, BStBl II 2003, 217).