BFH, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen VII B 67/03
DRsp Nr. 2003/14726
NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Den Anforderungen zur Darlegung der Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. wird nur dann genüge getan, wenn das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen ist, und der Rechtssatz, den sie falsch angewandt oder ausgelegt hat, bezeichnet werden.