BFH - Beschluss vom 23.02.2004
VII B 162/03
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 79b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1063
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 22.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 4454/00

NZB: Übergehen von Beweisanträgen; Präklusionsfrist gem. § 79 b FGO

BFH, Beschluss vom 23.02.2004 - Aktenzeichen VII B 162/03

DRsp Nr. 2004/8135

NZB: Übergehen von Beweisanträgen; Präklusionsfrist gem. § 79 b FGO

1. Die schlüssige Rüge des Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung durch Übergehen eines angebotenen Beweisantrages setzt die Darlegung voraus, dass die Nichterhebung des Beweises vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr von diesem gerügt werden konnte.2. Die Präklusionsfrist nach § 79 b FGO schreibt keine Mindestfrist von einem Monat vor. Das Gericht kann auch eine kürzere Frist als ausreichend erachten.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 79b ;

Gründe: