BFH - Beschluss vom 29.10.2002
IV B 68/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

NZB: Übergehen von Beweisanträgen; tatsächliche Verständigung

BFH, Beschluss vom 29.10.2002 - Aktenzeichen IV B 68/01

DRsp Nr. 2003/5559

NZB: Übergehen von Beweisanträgen; tatsächliche Verständigung

1. Zu den Anforderungen an die Rüge des Übergehens von Beweisanträgen. 2. Eine tatsächliche Verständigung kann nicht weiter binden als die zugrunde liegenden Steuerbescheide (Anschluss an Senats-Beschl. v. 21.06.2000 - IV B 138/99).

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 ;