BFH - Beschluss vom 05.03.2007
IX B 189/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 118 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1124
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 373/05

NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG?

BFH, Beschluss vom 05.03.2007 - Aktenzeichen IX B 189/06

DRsp Nr. 2007/6505

NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?

1. Bei einem Gebäude ist eine wesentliche Verbesserung immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird. Das setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung von Grund auf erneuert werden.2. Die Herstellung eines (neuen) WG ist zu bejahen, wenn ein vorhandenes WG aufgrund von (Umbau-)Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird; ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich durch bauliche Maßnahmen die Funktion/Nutzung eines Gebäudes ändert.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 118 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.

Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) noch ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 (2. Alternative) FGO oder zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 (1. Alternative) FGO erforderlich.