BFH - Beschluss vom 15.09.2004
XI B 26/04
Normen:
FGO § 120 Abs. 1 § 128 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 200
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 14.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1149/01

NZB: Unterschriftenerfordernis

BFH, Beschluss vom 15.09.2004 - Aktenzeichen XI B 26/04

DRsp Nr. 2004/19166

NZB: Unterschriftenerfordernis

1. Eine NZB ist schriftlich einzulegen.2. Dem Erfordernis der Schriftlichkeit ist regelmäßig nur genügt, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung vorliegt.

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 1 § 128 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Zum einen ist der Schriftsatz, mit dem Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde, innerhalb der Frist zur Einlegung der Beschwerde nicht handschriftlich unterzeichnet worden. Zum anderen sind keine Gründe für die Zulassung der Revision i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt worden.