BFH, Beschluß vom 15.12.1999 - Aktenzeichen X B 100/99
DRsp Nr. 2000/2615
NZB-Verfahren; Änderungsbescheid
Wird nach Erlass eines Änderungsbescheides weder fristgerecht Einspruch eingelegt noch ein Antrag nach § 68FGO gestellt und kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht, so ist die NZB unzulässig.