BFH - Beschluss vom 03.11.2005
XI B 22/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 567
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 209/03

NZB: Verfahrensfehler - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Bp

BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - Aktenzeichen XI B 22/05

DRsp Nr. 2006/1297

NZB: Verfahrensfehler - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Bp

1. Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt.2. Die Rüge, eine Bp sei nicht rechtmäßig gewesen und das FG hätte dieser Frage nachgehen müssen, bezeichnet keinen Verfahrensfehler. Denn die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Bp und die Frage der Verwertung der im Wege dieser Prüfung gewonnenen Feststellungen sind Fragen des materiellen Rechts. Gerügt wird damit die Rechtsanwendung des FG, nicht aber das von ihm gehandhabte Verfahren.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: