BFH - Beschluss vom 19.01.2007
VII B 137/06
Normen:
FGO § 91 Abs. 2 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 ; GG Art. 103 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1143
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 3690/05

NZB: Verfahrensfehler, Terminsverlegung, Umladung

BFH, Beschluss vom 19.01.2007 - Aktenzeichen VII B 137/06

DRsp Nr. 2007/6490

NZB: Verfahrensfehler, Terminsverlegung, Umladung

Die Ladung eines Kl. zur mündlichen Verhandlung und die Durchführung dieser Verhandlung in Abwesenheit des Kl. sind rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in einer Umladung auf einen später durchgeführten Termin, die aufgrund des Vertagungsantrags des Kl. verfügt worden ist, ausdrücklich auf die vorausgegangene Ladung und den darin enthaltenen Hinweis, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne diesen verhandelt und entschieden werden könne, Bezug genommen worden ist.

Normenkette:

FGO § 91 Abs. 2 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 ; GG Art. 103 ;

Gründe: