BFH - Beschluss vom 09.07.2007
I B 163/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 6;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2300
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2012/06

NZB; Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen I B 163/06

DRsp Nr. 2007/18730

NZB; Verfahrensmangel

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels. 2. Hat das FG auf der Grundlage seiner Auslegung der tatsächlichen Verständigung den Umfang der Herabsetzung des zu versteuernden Einkommens der Klin. in den Änderungsbescheiden geprüft und diese Prüfung in den Entscheidungsgründen dargestellt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das angefochtene Urteil nicht mit Gründen versehen ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 6;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein finanzgerichtliches Verfahren fortzusetzen ist.