FG München, vom 11.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1277/02
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
BFH, Beschluss vom 08.10.2003 - Aktenzeichen VII B 51/03
DRsp Nr. 2003/15306
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
1. Hat das FG in seinem Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Weise abgesehen hat, so kommt für die Verfahrensrüge unterlassener Beweiserhebung insoweit eine Begründungserleichterung in Betracht, als davon abgesehen werden kann, anzugeben, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und inwieweit dieses Ergebnis zu einer anderen Beurteilung des Streitfalls durch das FG hätte führen können.2. Die Begründungserleichterung hat nicht zur Folge, dass in der Beschwerdeschrift auch auf Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes verzichtet werden könnte.