I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte gegen die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), durch Bescheid vom 27. Dezember 1996 Grunderwerbsteuer fest. Die Klägerin legte hiergegen Einspruch ein. Der damalige alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Klägerin erklärte mit Schreiben vom 16. Oktober 1998 gegenüber dem FA, er nehme den Einspruch gegen den Bescheid vom 27. Dezember 1996 zurück.
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