Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Mineralölhändlerin, begehrt von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) wegen Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers von versteuertem Benzin und Dieselkraftstoff die Vergütung des in ihrer ausgefallenen Kaufpreisforderung enthaltenen Mineralölsteueranteils in Höhe von ... DM. Dieser entfällt auf 24 Lieferungen in der Zeit vom 8. August bis zum 10. September 1996, die jeweils erst einige Tage nach der Lieferung dem Abnehmer in Rechnung gestellt worden sind. Wegen der Einzelheiten wird auf die Tabelle verwiesen, welche das Finanzgericht (FG) auf Seite 5 seines Urteils zusammengestellt hat.
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