Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nach Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten kann.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ im Anschluss an eine Außenprüfung Steuerbescheide gegenüber der Klägerin, die diese erfolglos mit Einsprüchen angriff. Die Einspruchsentscheidung vom 19. April 2002 ging am 23. April 2002 bei den steuerlichen Beratern der Klägerin ein.
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