I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb im Streitjahr 1990 ein Einzelunternehmen mit dem Geschäftsgegenstand ...installation. In seinen zu den Stichtagen 1. Juli 1990 und 31. Dezember 1990 aufgestellten Bilanzen wies er jeweils in exakt gleicher Höhe einen Warenbestand mit 694 426,60 DM aus. Er erklärte einen Verlust aus Gewerbebetrieb von 9 528,11 DM. Dieser setzt sich zusammen aus sonstigen betrieblichen Erträgen von 703,09 DM und Betriebsausgaben von 10 231,20 DM. Ein Wareneinsatz ist darin nicht enthalten.
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