I. Der türkisch stämmige Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gründete 1996 mit einer weiteren Person eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die einen ...handel betrieb und sich im Im- und Export von Waren aller Art betätigte. Bei einer Steuerfahndungsprüfung im Jahr 1999 wurde festgestellt, dass verschiedene Banken im In- und Ausland auf den Namen des Klägers lautende Giro-, Spar- und Depotkonten führten, die zum 1. Januar 1995 und 1996 Guthaben in Höhe von ... DM bzw. ... DM aufwiesen. Die (nicht nur steuer-) strafrechtlichen Ermittlungen führten zu Haftbefehlen, die den Kläger veranlassten, in die Türkei auszureisen.
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