BFH - Beschluss vom 07.02.2007
I B 69/06
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1192
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 6 K 224/04 K, F - 16.5.2006,

NZB: vGA - Überstundenvergütung

BFH, Beschluss vom 07.02.2007 - Aktenzeichen I B 69/06

DRsp Nr. 2007/6478

NZB: vGA - Überstundenvergütung

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind.3. Diese Beurteilung gilt namentlich dann, wenn sich die Vereinbarung auf die Vergütung von Überstunden an Sonn- Feiertagen und zur Nachtzeit beschränkt und zudem eine Gewinntantieme vereinbart ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob an Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Überstundenvergütungen steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu behandeln sind.