I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für Lohnsteuer haftet, die eine ausländische Kapitalgesellschaft hätte anmelden und abführen müssen.
Der Kläger war in den Streitjahren (1994 und 1995) für die X tätig. Bei X handelt es sich um eine portugiesische Kapitalgesellschaft, die u.a. in Deutschland Bauarbeiten durchführte. Welche Funktion und welche Befugnisse der Kläger innerhalb der X hatte, ist streitig.
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