BFH, Beschluss vom 12.02.2004 - Aktenzeichen II B 40/03
DRsp Nr. 2004/16709
NZB: Zulassungsvoraussetzungen
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache.2. Wird ein vom Kl. sinngemäß vorausgesetzter Rechtssatz vom FG gar nicht herangezogen, sondern stützt das FG seine Entscheidung auf andere Gründe, reicht das für die Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2FGO nicht aus.3. War ein Kl. durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten, war ihm das prozessual Erforderliche möglich. Das betrifft insb. die Darlegung von Verfahrensmängeln.