BFH - Beschluss vom 12.02.2007
XI B 123/06
Normen:
FGO § 76 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1152
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen V 426/2001

NZB: zusammenveranlagte Ehegatten, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

BFH, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen XI B 123/06

DRsp Nr. 2007/6519

NZB: zusammenveranlagte Ehegatten, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

1. Das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss als Prozesshandlung ausdrücklich, klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden.2. Haben zusammenveranlagte Eheleute gemeinsam gegen einen zusammengefassten ESt-Bescheid Klage erhoben, indes nur einer sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt, darf das FG nur über die Klage dieses Ehegatten durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

Normenkette:

FGO § 76 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Beschwerdeführer zu 1. und 2. (Kläger) wurden in den Streitjahren als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger zu 1. (Kläger) war bis 1995 als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mitgesellschafter einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät.

Bei einer Steuerfahndungsprüfung im Jahr 1996 wurde festgestellt, dass der Kläger in den gemeinsamen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre nicht sämtliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen erklärt hatte.