I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich gegen die Aufforderung, nach § 141 der Abgabenordnung, Bücher zu führen.
Sie ist mit 90 % neben ihrer Tochter an einer GmbH beteiligt, die eine Wohn- und Betreuungseinrichtung für psychisch Kranke betreibt. Zudem ist sie deren alleinige Geschäftsführerin. Grundstücke und Inventar, auf denen bzw. mit dem die GmbH ihre Geschäfte betreibt, stehen in ihrem Alleineigentum und sind an die GmbH vermietet bzw. verpachtet.
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