FG Düsseldorf - Urteil vom 28.02.2006
3 K 2610/01 G,F
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 ; HGB § 247 Abs. 2 ;

Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; Grundstücksveräußerung bei Betriebsaufgabe; Gewerbesteuerpflicht; Umlaufvermögen; Veräußerungsbestimmung; Vorübergehender Gebrauch; Vermögensverwaltung - Begünstigter Aufgabegewinn bei einer sogenannten Objektgesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2006 - Aktenzeichen 3 K 2610/01 G,F

DRsp Nr. 2006/20650

Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; Grundstücksveräußerung bei Betriebsaufgabe; Gewerbesteuerpflicht; Umlaufvermögen; Veräußerungsbestimmung; Vorübergehender Gebrauch; Vermögensverwaltung - Begünstigter Aufgabegewinn bei einer sogenannten Objektgesellschaft

1. Der gewerbesteuerliche Gewinn ist nicht um die Erträge aus einer begünstigten Betriebsaufgabe zu mindern, soweit die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sich ungeachtet ihres zeitlichen Zusammenfallens mit der Aufgabe des Betriebes als Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit darstellt. 2. Eine Objektgesellschaft erzielt daher keinen begünstigten Aufgabegewinn, wenn sie ein mit von vornherein bestehender unbedingter Veräußerungsabsicht errichtetes Gebäude nach vorübergehendem Gebrauch im Unternehmen durch 4-jährige Vermietung anlässlich ihrer Liquidation bestimmungsgemäß verwertet.