Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten
BFH, vom 23.07.1997 - Aktenzeichen X R 121/94
DRsp Nr. 1998/9311
Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten
1. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1EStG vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichen Zusammenhang belegene Objekte. Werden zwei räumlich zusammenhängende Objekte zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann die Eigenheimzulage nur für eine Wohnung gewährt werden. Die zweite Wohnung kann selbst dann nicht gefördert werden, wenn der Fördergrundbetrag für die erste Wohnung nicht ausgeschöpft worden ist.2. Die Kinderzulage steht dem Anspruchsberechtigten nur zu, wenn das Kind im Förderzeitraum zu seinem Haushalt gehört oder gehört hat. Dies ist nicht der Fall, wenn das Kind außerhalb des elterlichen Haushalts in einer Wohnung einen selbständigen Haushalt führt.
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