I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin betrieb ein Einzelunternehmen (Handel und Vermittlung von Immobilien). Der Kläger war Geschäftsführer und Kommanditist der Fa. X GmbH & Co. KG (KG), die von der Klägerin vertriebene Immobilien errichtete.
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