I. Die Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) stellte in den Jahren 1993 bis 1995 (Streitjahre) Rechnungen über Leistungen eines Güterverkehrsunternehmens aus, das auf ihren Namen angemeldet war und für das sie Umsatzsteuererklärungen beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) einreichte. Die Eheleute lebten zumindest in den Jahren 1999 und 2000 getrennt.
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