FG Hessen - Gerichtsbescheid vom 05.02.2004
13 K 390/03
Normen:
VwZG § 15 ; VwZG § 9 Abs. 1 ;

öffentliche Zustellung; Heilung; Fotokopie - Heilung einer fehlerhaften öffentlichen Zustellung

FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 13 K 390/03

DRsp Nr. 2004/9602

öffentliche Zustellung; Heilung; Fotokopie - Heilung einer fehlerhaften öffentlichen Zustellung

1. Ein nach § 9 Abs. 1 VwZG heilbarer Mangel liegt auch dann vor, wenn die öffentliche Zustellung wegen einer Verletzung der Ermittlungspflicht der Behörde über den Aufenthalt des Empfängers unwirksam ist. 2. Der Zugang einer Fotokopie, die als besondere Form der Abschrift die für den Adressaten bestimmte Ausfertigung nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt, kann eine fehlerhafte Zustellung heilen.

Normenkette:

VwZG § 15 ; VwZG § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über das Kindergeld für die am . September 1972 geborene Tochter der Klägerin...für die Zeit vom 1. Januar 1998 bis 30. September 1999. Dem Streitfall liegt im Einzelnen folgender Sachverhalt zugrunde: