1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 5 K 3005/12, ob die Antragsgegnerin berechtigt war, Kindergeld für das Kind … der Antragstellerin von Februar 2004 bis Dezember 2010 in Höhe von 13.362,00 Euro zurückzufordern, und ob der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 8. Mai 2012 von der Antragstellerin noch mit dem Einspruch angefochten werden konnte.
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