1. Auf die Berufung des Klägers wird die Sache unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 25.7.2017 und des Verfahrens zum Az.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil war nicht zuzulassen.
5. Der Wert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf 9.120,00 Euro.
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