Zur Problematik der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei Anschaffung eines vom Veräußerer noch zu modernisierenden und zu sanierenden Gebäudes bei Eigentumsübergang vor Abschluß der Baumaßnahme haben die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung vertreten:
Beim Erwerb eines vom Veräußerer noch zu modernisierenden und zu sanierenden Gebäudes (§ 3 Satz 2 Nr. 3 FördG) kann - anders als beim Erwerb eines Neubaus - das wirtschaftliche Eigentum bereits vor Abschluß der Baumaßnahmen übertragen werden. Die kaufvertraglich vereinbarten Aufwendungen des Erwerbers, soweit sie auf nach Eigentumsübergang durchgeführte Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen entfallen, stellen Anschaffungskosten dar (vgl. Nr. 3 des BMF-Schreibens vom 31.08.1990, BStBl 1990 I S. 366). Nachträgliche Anschaffungskosten liegen nur vor, soweit sich der im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis nachträglich erhöhe, z.B. weil Fehlbeträge auszugleichen sind oder Kostensteigerungen gegenüber dem ursprünglich veranschlagten Sanierungsaufwand hingenommen werden müssen.
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