Es ist gefragt, ob nach Übergang eines im Ganzen verpachteten (aber noch nicht aufgegebenen Betriebs) im Erbfall die Betriebsaufgabe durch den Erben für den von ihm gewählten Zeitpunkt anerkannt werden kann, wenn die Aufgabeerklärung zwar spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird, aber zu diesem Zeitpunkt der Erblasser noch gelebt hat.
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