Der BFH hat die in der Bezugs-Rdvfg. unter Ziff. 3 genannten Revisionsverfahren durch Urt. v. 15.10.1997 - II R 68/95 und
Nach den vorliegenden BFH-Entscheidungen ist bestätigt worden, daß ein Grundstücksgeschäft erbschaftsteuerlich noch nicht als vollzogen angesehen werden kann, wenn es von den Vertragsparteien zwar bereits vor dem Todestag der Erblasserin abgewickelt worden ist, aber die Auflassung des Grundstücks sowie die Eintragung der Käufer im Grundbuch als neue Eigentümer erst nach dem Tode der Erblasserin erfolgten.
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