In dem Urt. des FG Rhld.-Pfalz v. 13.11.1997
Nach dem BFH-Urt. v. 13.7.1999 VIII R 29/97 (BFH/NV 2000 S. 176) führt ein bloßer Formmangel ausnahmsweise dann nicht zur steuerlichen Nichtanerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn der ernsthafte Bindungswille zweifelsfrei feststeht. Dies ist dann gegeben, wenn die Nichtbeachtung von Formvorschriften den Vertragsparteien nicht angelastet werden kann und zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zur Herbeiführung der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrags eingeleitet werden.
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