Es ist gefragt worden, wie folgender Fall bilanzsteuerrechtlich zu beurteilen ist:
Im Wege eines „sale- und lease-back-Verfahrens” wird ein Grundstück eines Gewerbetriebs mit - erheblichen - stillen Reserven zu fremdüblichen Bedingungen an eine noch zu gründende vermögensverwaltende KG (Objektgesellschaft) verkauft, deren Kommanditist der Gewerbetreibende ist. Die Stimmrechtsmehrheit der Objektgesellschaft liegt beim Komplementär, während das Ergebnis und Vermögen der KG dem Kommanditisten zu 100 % zugerechnet wird. Die Objektgesellschaft vermietet das Grundstück an den Gewerbebetreibenden zurück. Dabei ist unstreitig, dass das zivilrechtliche Eigentum bei der Objektgesellschaft liegt.
Die OFD bittet, dazu folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
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