Im Zusammenhang mit dem Übergang zur Umsatzsteuerpflicht für Umsätze der öffentlichen Spielbanken und der privaten Geldspielbetreiber ab dem 6.5.2006 bittet die OFD Folgendes zu beachten:
Die Frage des Abzugs des Jackpots bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist bundesweit von Bedeutung. Das BMF beabsichtigt daher, u. a. hierüber eine bundesweite Abstimmung vorzunehmen. Bis ein endgültiges Ergebnis vorliegt, kann wie folgt verfahren werden:
Monetärer Jackpot
Fällt der monetäre Jackpot, ist der Bruttospielertrag entsprechend zu verringern. Dabei kommt es nicht darauf an, über welchen Zeitraum sich der Jackpot angesammelt hat, da der Jackpot einem Spieler konkret zugeordnet werden kann.
Eine Abgrenzung der bis einschließlich 5.5.2006 angesammelten Beträge ist daher nicht erforderlich.
Sachjackpot
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