Die Gültigkeit der Bezugsverfügung ist versehentlich ausgelaufen. Die Verfügung wird daher erneut bekannt gegeben.
Die OFD Hannover hat folgenden Sachverhalt mitgeteilt:
Die Rewe-Handelsgruppe betreibt die Lebensmittelmärkte „Rewe Der Supermarkt” regelmäßig nach dem sog. Partnerschafts-Modell. Dabei gründen die jeweilige Rewe-Niederlassung (Rewe) und ein selbständiger Kaufmann (Partner) eine OHG.
Rewe ist für das äußere Umfeld, d. h. für die grundsätzliche Ausgestaltung des Marktes, das Vertriebs- und Preiskonzept, die Rahmenwerbung und den Einkauf zuständig, der Partner für die konkrete Leitung des Marktes, d. h. für die betriebswirtschaftliche Führung und Kontrolle, den Personalbereich, die Buchhaltung, die Verwaltung, den Bankverkehr, die Artikelplatzierung usw. In den gesondert zugewiesenen Aufgabenbereichen haben die Gesellschafter Alleingeschäftsführungsbefugnis; im Übrigen obliegt die Geschäftsführung und Vertretung beiden Gesellschaftern gemeinsam.
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