Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24.3.2005, Az.: OVG
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur Berlin beabsichtigt, der Religionsgemeinschaft die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Ob die Religionsgemeinschaft dies akzeptiert, ist nicht bekannt.
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