Die Bezugsverfügung wird hiermit für (entsprechende) Investitionen ab 01.01.2005 aufgehoben. Für entsprechende Investitionen ab 01.01.2005 sind - unabhängig von der eingesetzten Drucktechnik und vom verwendeten Speichermedium - bis auf weiteres keine Investitionszulagen festzusetzen und keine verbindlichen Auskünfte über die zulagenrechtliche Beurteilung zu erteilen.
Ggf. erteilte verbindliche Auskünfte sind mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
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