Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem BMF folgenden Sachverhalt vorgelegt:
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind die Windenergieunternehmen verpflichtet, auf Ersatzflächen sog. Kompensationsmaßnahmen durchzuführen (§
Das BMF vertritt dazu folgende Auffassung:
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