Mit dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens [Altersvermögensgesetz - AVmG]” vom 26.06.2001 (BGBl 2001 I S.
Für diesen Abzug ist mit der Einkommensteuererklärung die neue „Anlage AV” einzureichen und die Bescheinigung/en der/des Anbieter/s beizufügen.
Die OFD weist darauf hin, dass Fälle auftreten können, in denen die über den Arbeitgeber zu beantragende Zulagenummer (vgl. § 10a Abs. 1a Satz 1 EStG) noch nicht erteilt worden ist. Dies liegt u. a. darin begründet, dass die benötigte Einverständniserklärung nach § 10a Abs. 1a Satz 2 EStG für 2002 noch bis zum 30.06.2003 abgegeben werden kann (vgl. BMF-Schreiben vom 13.12.2002, BStBl 2002 I S. 1395).
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