Das Bundesreisekostengesetz wurde neu gefasst und ist nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2005 I S.
Bei Auswärtstätigkeiten von Angehörigen der Bundeswehr werden bei unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Verpflegung von der Bundeswehr folgende Reisekostenerstattungen/Trennungsgelder gezahlt:
Tagegeld (§ 6 Bundesreisekostengesetz [BRKG])
Trennungsreisegeld (§ 15 BRKG i. V. m. §
Trennungstagegeld (§ 15 BRKG i. V. m. §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|